Unsere Verfahren
Rehabilitationsspezifische Verfahren
Seit 2009 ist die Zertifizierung für stationäre Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland Pflicht: Sie müssen die Qualität ihrer Versorgung innerhalb von drei Jahren nach einem gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach §37 Abs. 3 SGB IX (bis 31.12.2017 §20 Abs. 2a SGB IX) und der von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenen Zertifizierungsverfahren nachweisen. Aktuell haben die Anerkennung der folgenden herausgebenden Stellen:
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Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie (deQus)
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Deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED)
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Deutsche Rentenversicherung Bund (QMS REHA)
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Fachverband Sucht+
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Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH (IQMP Kompakt)
Internationale Standards
Normensysteme beschreiben, welchen Anforderungen das Managementsystem einer Organisation genügen muss, um einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements zu entsprechen. Wir zertifizieren Organisationen nach den folgenden internationalen Normen:
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DIN EN ISO 9001 (grundsätzliche Anforderungen an Managementsysteme)
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DIN EN ISO 45001 (Anforderungen an integrierte Arbeitsschutzmanagementsysteme)
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DIN EN 15224 (Anforderungen an Managementsysteme in Gesundheitseinrichtungen)
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SA 8000 (Social Accountability - Anforderungen an soziale Verantwortung)